Berufsordnung

für die durch den HLC Health Living Concept Academy anerkannten Gesundheitspraktiker

 

  1. Allgemeine Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung

Der Gesundheitspraktiker arbeitet mit der Gesundheit in Sinne der Definition der WHO. Der Gesundheitspraktiker   fördert körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden über folgende Wege:

  1. Durch Entspannung

2 und durch Persönlichkeits- und Bewusstseinsentwicklung.

Die Aufgabe der Gesundheitspraktiker ist, Menschen in ihrer

individuellen Gesundheitskompetenz zu begleiten und zu fördern.

Gesundheitskompetenz erschließt sich gemäß der Salutogenese. Die Salutogenese erklärt wie Gesundheit entsteht, wie Menschen trotz Risiken gesund bleiben und wie in der Praxis Gesundheit gefördert werden kann.  Voraussetzungen empfinden zu können.

Selbstbewusstsein und Selbstverwirklichung und Lebenssinn in der dynamischen Balance von persönlichen Begabungen und realistischen Möglichkeiten zu entwickeln.

Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit, für soziale Gerechtigkeit und ökologische Fließgleichgewichte übernehmen zu können.

Wissenschaftliche Grundlage für den ersten Fähigkeitsbereich sind unter

anderem die Psychoneuroimmunologischen Forschungsergebnisse zur Bedeutung der Konfliktbewältigung, sowie der

Genuss- und Glückserfahrung für die psychische und körperliche Gesundheit und Forschungsergebnisse über die gesundheitsfördernde Bedeutung von aktiver und passiver Entspannung.

Wissenschaftliche Grundlage für den zweiten Fähigkeitsbereich sind die

Forschungsergebnisse aus der Lern-und Entwicklungspsychologie unterstützen, das Selbstverwirklichung und Lebenssinn im Rahmen der bewusst erlebten Möglichkeiten die Schlüsselerfahrung für psychosoziale Gesundheit sind.

 

 

 

Gesundheitspraktiker sind in folgenden Arbeitsbereichen tätig.

Sie bieten Einzel-  und Gruppenarbeit in unterschiedlichen Bereichen an: zur Entspannung, zur allgemeinen Stärkung und Vitalisierung, zum Wohlfühlen, zu Wellness und zu bewusstem Sinnenerleben an Sie arbeiten hierbei mit unterschiedlich Methoden (z. B. Entspannungsmassagen), mit energetischen Methoden (z. B. energetische Balance-Techniken), mit übenden Verfahren (z. B. mentale und körperliche Lernsysteme) und mit Unterstützung entspannender und belebender Mittel (z.B. Öle, Farbkarten, Düfte) und Geräte.

Sie leiten Kurse und Einzelarbeit zur Persönlichkeitsentwicklung und Selbsterfahrung. Sie wenden hierbei Methoden an, die geeignet sind, festgefahrene

Mindset, Fühlen, Erleben und Emotionen in einen positiven Prozess zu bringen. Die neuen Erfahrungen schrittweise in Verbindung mit dem Gefühl von Sicherheit zu gewinnen (zum Beispiel: schriftliche u. körperliche Übungen, besondere Entspannungsformen, Phantasiearbeit, intensivierende Sinneserlebnisse, Meditative Arbeit u. a.).

Die Selbstanwendung von Methoden der Entspannung und

körperlich/geistigen Entwicklung in die Theorie und Praxis sowie Wissens und Informationen werden von Gesundheitspraktiker vermittelt.

Dies können Methoden aus allen Bereichen der Gesundheitsarbeit, der

Volksheilkunde, des gesundheitsfördernden Sportes, der Ernährung, Makro und Mikronährstoffe, der Wellness usw. sein.

Sie beraten bei allgemeinen und speziellen Lebensproblemen insoweit Themen der Gesundheit (im Sinne der oben genannten Sichtweise) betroffen sind.

Sie wenden hierbei Methoden der beratenden, Klienten orientierten

Gesprächsführung an.

  1. Klare Abgrenzung zu den heilenden Berufen.

 Unterschiede zu und Gemeinsamkeiten mit anderen Berufen  

Die Unterschiede zu Heilpraktiker, Geistheiler und anderen Heil

berufen:

-In den Heilberufen ist der Anlass der Arbeitsbeziehung Leiden, Krankheit,

Schmerzen oder das Interesse an Vorsorge.

Bei Gesundheitspraktiker sind Anlässe der Arbeitsbeziehung der Wunsch nach Entspannung und Vitalität oder nach Selbsterfahrung und Bildung.

-In den Heilberufen ist die Diagnose der Ursachen notwendiger Bestandteil

der Praxis.

Gesundheitspraktiker erfragen oder untersuchen die

Interessen, die Ressourcen, Gaben und Entwicklungsmöglichkeiten. Sie erstellen keine ursächlichen Diagnosen.

-In den Heilberufen gibt es die Rolle der Patienten und der

Behandler.

Gesundheitspraktiker bieten ihre Arbeit Kunden,

Klienten oder ggf. Schülern bzw. (Kurs-)Teilnehmern an.

-In den Heilberufen wird behandelt und die Behandlung ist abgeschlossen,

wenn Heilung oder ein mögliches linderndes Ziel erreicht ist.

Gesundheitspraktiker wenden Methoden oder Techniken an. Sie bieten grundsätzlich Arbeits-  und Erlebniseinheiten an, die jederzeit auf Wunsch der Kunden beendet werden können.

Im Rahmen der Geistheilung, die laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch ohne HP-Zulassung erlaubnisfrei möglich ist, liegt der Sinn der rituellen oder seelsorgerischen bzw. spirituellen Handlung im Behandeln oder im Stärken von Selbstheilungskräften.

Wenn Gesundheitspraktiker/innen spirituell arbeiten liegt der Sinn ihrer Arbeit im Stärken der allgemein vitalisierenden Kräfte oder in einer bewusstseinserweiternden Arbeit.

Es liegt einer Beziehung zu ähnlichen Tätigkeitsbereichen

Gesundheits-, Lebens-, Stil-, Ernährungs-, Energie-Berater und

psychologische Berater vor.

Beratung gehört in den verschiedenen Formen und zu unterschiedlichen Themen zur Arbeit von Gesundheitspraktikern.

Gesundheitspraktiker unterscheiden hierbei deutlich zwischen

informativer Beratung und Klienten orientierter Gesprächsführung im Sinne des Erarbeitens eines Themas oder der angeleiteten Selbsterfahrung (die keine Beratung mehr darstellt, sondern eine pädagogische Arbeitsbeziehung voraussetzt).  Sie entspricht dem Gesundheitspädagogen und ist ein Nicht Hilfsheilberuf.  Gesundheitsanimation gehört ebenfalls in den Bereich.

In der Regel werden hier einzelne, meist medizinisch ausgerichtete Vorsorgemethoden oder Rehabilitationshilfen unterrichtet. Dies kann ein Aspekt der Arbeit von Gesundheitspraktiker sein, speziell, wenn entsprechende Ausbildungen vorliegen. Insgesamt ist das Arbeitsspektrum der Gesundheitspraktiker jedoch breiter angelegt und das erfahrende und sinnerfüllende Lernen hat Vorrang vor einem direkten Vorsorge- und Rehabilitationseffekt.

 

Trainer oder Lehrer für Entspannung, Wellness, Fitness, Balance,

mentale Kompetenz usw.

Diese Berufe betonen Einzelaspekte (Entspannung, Wellness usw.); Gesundheitspraktiker nehmen in Anspruch, die Einzelaspekte in Bezug auf eine gesundheitliche Zielsetzung umzusetzen. Wobei, wie oben erläutert,

Gesundheit als eine eigenständige individuelle Fähigkeit angesehen wird, die gesundheitspraktisch unterrichtet werden kann und erlernbar ist.

Der Beziehungen zu besonderen Methoden:

Einzelmethoden zur Körpererfahrung, Spiritualität, Naturerfahrung,

Selbstheilung u. a. (z. B. Rebirthing, Schamanistische Arbeit und andere kulturell-rituelle Verfahren)

Insoweit diese Methodenanwendungen primär Problem-    oder

konfliktaufdeckende und kathartische Arbeitsformen verwenden, die den

entsprechenden Theorie- und Erklärungsmodellen folgen, gehören sie in den Bereich der (psychotherapeutischen) Heilpraxis.  Gesundheitspraktiker können Elemente und Einzeltechniken aus den verschiedenen Methoden benutzen, um Anregungen für Selbsterfahrung und Persönlichkeitsbildung zu strukturieren.

Jede Methoden-  oder Technikanwendung wird bei

Gesundheitspraktiker immer den Charakter von Anregung und offener

Erfahrung haben. Ein Beenden der Erfahrung ist jederzeit ohne

Probleme (körperlicher oder psychologischer Art) möglich.

Spirituelle Pädagogik, spirituelle Lehrer

Diese Berufsrichtungen stellen einzelne Erfahrungsformen und Systeme aus dem religiösen und spirituell-psychologischem Bereich in den Mittelpunkt der Arbeit.

Gesundheitspraktikern werden spirituelle Erfahrungen und

religiöse Themen und Lebens-Sinnfragen immer fördern, da Sinnerfahrung und Glaubensverankerung wesentliche Grundlage von Gesundheit und

Gesundheitskompetenz sind. Sie bieten ihren Teilnehmer die Möglichkeit,

verschiedene spirituelle und religiöse Dimensionen und Systeme

kennenzulernen. Die Offenheit der Arbeit ist für Gesundheitspraktiker

unter diesem Aspekt von besonderer Bedeutung.

Gesundheitspraktiker vermeiden es manipulative, suggestiv-religiöse einzusetzen Methoden und haben die Fähigkeit entwickelt sie zu

erkennen und kritisch mit ihnen umzugehen.

Der Gesundheitspraktiker berät in einem offenen und informativen Gespräch über Mikronährstoffe. Er spricht Empfehlungen aus.

In der Heil Praxis werden sie verordnet.

Für Gesundheitspraktikern können viele Methoden Medien der

Arbeit sein.

 

  1. Arbeitsfelder

Gesundheitspraktiker sind überwiegend freiberuflich tätig. Die

Freiberuflichkeit ergibt sich aus der pädagogischen Grundlage des Berufes.

Gesundheitspraktiker bieten geistige und praktisch-pädagogische

Dienstleistungen an.

Auch Anstellungen bei Ärzten, Heilpraktikern, in Einrichtungen des

Gesundheits- und Bildungswesens sind möglich.

Sie arbeiten

–        in der eigenen Praxis,

–        in der Gesundheitsvorsorge und -beratung, – als Kursleiter und

Referent,

  • in Kooperationsgemeinschaften mit Ärzten, Heilpraktikern, Reha-

Einrichtungen und so weiter,

in der Weiterbildung bei Vereinen und Bildungsträgern- in pädagogischen

und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern-  in der Kunst, im Sport und vor

allem im Freizeitbereich.

Gesundheitspraktiker bieten in der Regel Einzel- und Gruppenarbeit an.

 

  1. Berufsanforderungen und Berufspflichten
  2. 1. Allgemeine Praxisanforderungen

Gesundheitspraktiker stellen ihr Können und Wissen in den

Dienst der Gesundheitskompetenzen ihrer Klienten und Teilnehmer.

Sie sind verpflichtet ihre Fähigkeiten und Methoden beständig daraufhin zu

überprüfen und zu verändern, dass sie ein Maximum an Eigenaktivität der

Klienten ermöglichen.

Gesundheitspraktiker akzeptieren Zweifel und Widerstände der

Klienten. Grundsätzlich arbeiten sie nicht mit Widerständen und Zweifel

oder gar gegen sie. Es wird nicht mit konfliktaufdeckenden

oder provozierenden Methoden gearbeitet.

Tauchen Hinweise auf Krankheiten körperlicher oder psychologischer Art auf, so wird grundsätzlich auf die Behandlung durch heilkundige Fachleute

verwiesen.

Gesundheitspraktiker sind verpflichtet, sich über mögliche Gefährdungen

und Nebenwirkungen ihrer Methoden zu informieren und hierüber ihre

Klienten/innen aufzuklären.

Der Gesundheitspraktiker unterliegt der Schweigepflicht.

 

 

4.2.Der allgemeine Ablauf der Arbeit folgt folgenden Grundsätzen:

Die Zusammenarbeit zwischen Klient und GP erfolgt zu Beginn in

einzelnen Arbeitseinheiten (Lernsequenzen). Arbeitsvereinbarungen sollen nicht mehr als ca. 10 Einzelstunden oder 10 Kurstage beinhalten.

Zu Beginn einer Arbeitseinheit werden Fragen oder Themen formuliert und es werden die Wege bzw. konkreten Formen beschrieben, mit denen diese

Themen erkundet werden sollen. Ferner wird festgelegt bzw. besprochen: Die Eigenverantwortung der Klienten/innen, die finanzielle Regelung, Dauer, Bedingungen der Beendigung der Zusammenarbeit, Klarstellung der Erfahrungsarbeit im Unterschied zur Heilarbeit, Hinweis auf mögliche

Gefährdungen.

Nach jeder Erfahrungssequenz besteht die Möglichkeit des Gespräches.

Entgelte für Leistungen

Gesundheitspraktiker erhalten für Ihre Leistungen ein Honorar von

Klienten und ggf. Kostenersatz für Sachaufwendungen. Das Honorar ist

grundsätzlich nach einer Sitzung, Anwendung oder Gruppenarbeit zu erheben.

Vorauszahlungen in der Einzelarbeit sind untersagt. In der Gruppenarbeit ist Anzahlung aus finanzpraktischen Gründen erlaubt.

Allerdings ist auf die prinzipielle Rücktrittsmöglichkeit hinzuweisen. Rücktrittsgebühren dürfen ausschließlich die Sachkosten (z. B. für Tagungshäuser usw.) betreffen.

Die Höhe der Honorare sollte dem Zeit-  und Leistungsumfang angemessen sein.

Der vom Verband vergebene, urkundlich bestätigte Berufstitel lautet:

Gesundheitspraktiker HLC Health Living Concept Academy.

Dieser Titel besagt, dass der Gesundheitspraktiker eine von HLC Health Living Concept Academy anerkannte Ausbildung abgeschlossen hat und den Richtlinien dieser Berufsordnung

verpflichtet ist. Der Gesundheitspraktiker hat die Kompetenz, mit verschiedenen

Einzelmethoden gesundheitspraktisch zu arbeiten.

Praktiker/innen sind der Berufsordnung der Gesundheitspraktiker/innen

verpflichtet.

 

4.3Werbung

Gesundheitspraktiker sind verpflichtet in ihrer Werbung, Klienten-

Informationen und sonstigen berufsbezogenen Veröffentlichungen folgende

Kriterien zu berücksichtigen:

Es ist eine allgemein (oder den angesprochenen Gruppen entsprechende)

verständliche Sprache zu verwenden. Dies gilt auch für die Informationen zur Technik bzw. Methode.

Es muss zwischen unterschiedlichen Zielen differenziert werden, insbesondere

zwischen Entspannung/Vitalität und Bildung/Selbsterfahrung

Die Art der Arbeit ist genau anzugeben (z. B. Gruppenarbeit; Übungen;

Anwendungen u. a.)

Die Angebote müssen der tatsächlichen Qualifikation und Ausbildung

entsprechen und es dürfen keine unklaren Titel oder Ausbildungsverweise

benutzt werden

Es dürfen keine Heilversprechen oder besondere Hinweise auf Heilwirkungen

zu Werbezwecken verwendet werden. Auch der Hinweis auf

Selbstheilungskräfte ist zu unterlassen. Gleichzeitiges werben für heilende

Tätigkeit, auch für Geistheilung und Gesundheitspraktischer Arbeit ist zu

Unterlassen.

In Klienten Informationen/ AGB sind u. a. verbindlich aufzuführen: Hinweise auf

allgemeine oder (falls notwendig)  spezielle     Gefährdungen und

Nebenwirkungen; die genauen Kosten, ggf. einschließlich von Zusatz- oder

Folgekosten; die Wirkungsweise oder

Funktionsweise der angewendeten Methoden;

Erläuterung der Rücktrittsbedingungen und der Möglichkeit des Beendens der Zusammenarbeit

 

4.4.Interne und externe Kooperation

Gesundheitspraktiker können mit allen Berufen zusammenarbeiten.

Hierbei bleibt ihre Eigenverantwortung für die gesundheitspraktische Arbeit unberührt.

Gesundheitspraktiker üben untereinander und auch gegenüber Mitglieder

anderer Berufsgruppen eine von Respekt und Sachlichkeit getragene Kritik.

Konflikte, die aus internen Uneinigkeiten und aus Nachrede entstehen werden vorrangig innerhalb des Verbandes mit Hilfe qualifizierter Mediatoren gelöst.

4.5. Qualifikationsanforderungen

Gesundheitspraktiker/innen haben in der Regel eine Berufsausbildung

abgeschlossen und einige Jahre Berufserfahrung.  Ein Mindestalter von 25 Jahren sollte gegeben sein. Die Ausbildung zum/r Gesundheitspraktiker HLC Health Living ConceptAcademy erfolgt durch den Besuch der Health Living Concept Academy.

 

Die Ausbildungen umfassen in der Regel:

Ausbildungen in den Grundlagen und in der Praxis einzelner Methoden

(Techniken), die für die Anwendungsbereiche Entspannung/Vitalität und/oder

Persönlichkeitsbildung/Selbsterfahrung geeignet sind

Eine besondere gesundheitspraktische Weiterbildung, die Fähigkeiten der

kommunikativen Vermittlung, Klienten orientiertes Arbeiten und Gesprächsführung vermittelt.

Gegebenenfalls verschiedene Weiterbildungen zur Vertiefung.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, im Rahmen der eigenen Aus- und Weiterbildung

die in der folgenden Übersicht genannten Grundqualifikationen zu entwickeln und fortlaufend zu erweitern.

 

4.5.2         Methoden

Anerkannte Mitglieder der HLC Health Living Concept Academy

beherrschen die gesundheitspraktische Anwendungsfähigkeit mindestens einer Hauptmethode in den Bereichen:

Entspannung/Vitalität und/oder Persönlichkeitsbildung und

Selbsterfahrung

Sie kennen die wissenschaftlichen  Grundlagen ihrer

Schwerpunktmethoden und die entsprechenden Theorien über die

funktionalen Zusammenhänge.

Sie können ihre Methoden alltagssprachlich vermitteln. Sie können

erläutern, wie sie im Anwenden ihrer Methode Entspannung/Vitalität

und/oder Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentwicklung unterstützen.

Sie können erläutern, wie sie methodisch, das heißt in einzelnen

konkreten Vorgehensweisen, Wissen und Fähigkeiten der Klienten/innen

aufgreifen, wie sie neue Erfahrungsmöglichkeiten anregen und wie sie

diese mit dem Alltag der Teilnehmer verbinden.

Hierbei können sie auch darstellen, wie sie gegebenenfalls mit

Heilungserwartungen und mit vorhandenen Leiden oder Problemen

umgehen.

4.5.3.        Umgang mit Gefährdungen

Anerkannte Mitglieder der HLC Health Living Concept Academy besitzen die Kompetenz, mögliche

Gefährdungen, die im Kontext ihrer Arbeit entstehen können,

einzuschätzen und damit umzugehen.

Sie können im Rahmen einer allgemeinen Kompetenz Hinweise für

schwere Krankheiten oder Gefährdungen erkennen, die eine

gesundheitspraktische Arbeit ausschließen und die eine vorherige oder

begleitende Behandlung notwendig machen (zum Beispiel: schwere

psychische Störungen; Vermeiden ärztlicher Konsultationen aus Angst;

Leichtfertigkeit mit schweren Krankheiten usw.).

Sie sind in der Lage, besondere Gefährdungen, die bei der Anwendung

ihrer Schwerpunktmethoden auftauchen können, einzuschätzen, zu

erkennen und mit ihnen verantwortungsvoll umgehen.

Sie kennen die möglichen Nebenwirkungen ihrer Methoden, können diese

darstellen und mit diesen verantwortungsvoll umgehen (zum Beispiel:

spezifische Gefährdungen oder auch seltene Reaktionen bei einzelnen

Übungen oder Praktiken; aber auch die   allgemeinen

Wirkungszusammenhänge bei Entspannungsmethoden und bei

sensitiven Erfahrungen).

Sie haben den Nachweis der Fähigkeiten in Erster Hilfe erbracht (und

regelmäßig aktualisiert) und sind bewusst im Umgang mit psychischen

Gefährdungssituationen.

4.5.4.        Fähigkeiten der allgemeinen Lebens-und Gesundheitsberatung

Anerkannte Mitglieder der HLC Health Living Concept Academy haben Kompetenzen in der allgemeinen Lebens- und Gesundheitsberatung

Sie besitzen Fähigkeiten in beratender, aktivierenden und

Klienten orientierter Gesprächsführung und Kompetenz zur kritischen

Informationsverarbeitung.

Sie haben Kenntnisse über Beratungsstellen und andere Angebote, die

eine produktive Ergänzung zur eigenen Praxis darstellen.

4.5.5 Verantwortungsvolle Arbeit mit Menschen

         Anerkannte Mitglieder der HLC Health Living Concept Academy bilden sich in den grundlegenden Fähigkeiten und Einstellungen kontinuierlich weiter aus, die für

jede verantwortungsvolle Arbeit mit Menschen relevant sind

Empathie und Distanzfähigkeit, Offenheit und Akzeptanz in Bezug auf

Entscheidungen und Wege der Klienten, auch wenn diese sich von der

eigenen Erfahrung unterscheiden.

Selbstkritisches umgehen können mit Projektions- und

Übertragungserfahrungen, die eine eigene psychische und existentielle

Stabilität zu gewährleisten.

Kenntnisse der Gesetzeslage in Bezug auf: Haftung, Werbung, Steuer

u.a. zu aktualisieren

Kooperationsfähigkeit mit anderen Fachleuten

4.6 Das System der Qualifikationssicherung

Grundprinzipien

Das System der Qualifikationssicherung dient der Sicherheit der

Klienten und Teilnehmern und dem persönlichen Vergewissern

der Gesundheitspraktiker über ihren eigenen

Qualifikationsstandart.

Das System besteht ausfolgenden Elementen:

Die Ausbildung, die in der Regel mit einer Prüfung zur Anerkennung

als Gesundheitspraktiker der HLC Health Living Academy abgeschlossen wird. Die Ausbildung findet bei durch den zertifizierten

anerkannten Ausbildungsdozenten der HLC Health Living Academy statt.

Dem Einhalten folgender Verbindlichkeiten:

Mindestens eine  Supervision oder supervidierende Weiterbildung pro

Jahr (siehe Erläuterungen) fachlich-methodische Weiterbildungen in

den eigenen Schwerpunktmethoden.

Aktualisieren der Kenntnisse in erster Hilfe mindestens alle drei Jahre

Je nach Schwerpunktmethode Aktualisieren der Kenntnisse und

Fähigkeiten zu besonderen Gefährdungen, Nebenwirkungen und

Praxisbesonderheiten.

Die Vorlage der Nachweise zur Weiterbildung wird in einem

Zertifikat bestätigt.

 

4.6.2 Erläuterung zur Supervision

Sinn der Supervision ist eine kontinuierliche Reflexion der eigenen

Entwicklungen in der Praxis. Ihre besondere Aufgabe ist, die Sicherheit in

Bezug auf mögliche Gefährdungen zu stärken und die Entwicklungsprozesse

bewusst zu fördern, die eine Qualität der gesundheitspraktischen Arbeit

erhöhen.

Inhalte der Supervision ist in der Regel ein Fallbericht. Thema sind die

besonderen gesundheitspraktischen Aspekte (nicht die technisch-methodische

Thematik). Supervisor werden vom der HLC Health Living Concept Academy benannt.

Der Umfang der Supervision sollte mindestens 1 ½ Stunden pro Jahr sein (eine Sitzung). Praxisentwicklungsberatungen bei anerkannten Berater sind gleichwertige Fortbildungen.

Alternativ können supervidierende Weiterbildungen und Sonderseminare besucht werden. Ebenso werden die Wiederholung von Ausbildungseinheiten als Supervision anerkannt.

4.6.3 Zum Praxisbericht

Anerkannte Gesundheitspraktiker sollten grundsätzlich ihre Werbung und

ggf. weitere Veröffentlichungen durch den Service des Verbandes auf die

gesetzlich geforderte Klarheit der Angebote und Formulierungen überprüfen

lassen.

Wenn dies nicht geschieht, gehört es zu den Verbindlichkeiten, mind. alle drei Jahre aktuelle Werbung oder Veröffentlichung (Klienten Informationen, Artikel u. ä.) vorzulegen und einen kurzen Einblick in die Praxisentwicklung zu geben. Insbesondere sind ggf. die Nachweise     der

Weiterbildungsverbindlichkeiten vorzulegen.

 

 

4.6.4 Verfahren bei Nichteinhaltung der Verbindlichkeiten

Die HLC Health Living Concept Academy benennt Mitglieder, in der Regel Ausbildungsdozent für die Kontrolle der Verbindlichkeiten. Diese Mitglieder sind einem besonderen Verhaltenscodex in Bezug auf Verschwiegenheit und Weitergabe von Praxisinformationen verpflichtet.

Wird durch diese Mitglieder eine fortgesetzte Verletzung der Berufsordnung festgestellt, so wird zunächst die Situation in einem Gespräch mit den Praktikern erörtert und ein Plan zur Veränderung gemeinsam erarbeitet. Der Plan enthält auch verbindliche Zeitangaben.

Bei wiederholten Verstößen erkennt die HLC Health Living Concept Academy das Zertifikat des Mitgliedes ab.